Mietbedingungen |
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Sehr geehrte Kundinnen
Sehr geehrte Kunden
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Um
eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Firma Crazy Lite Veranstaltungstechnik
zu garantieren, bitten wir Sie, nachstehende Mietbedingungen
unbedingt durchzulesen. Sie anerkennen automatisch bei jeder
Miete alle nachfolgenden
Punkte: |
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1. Grundsätzlich ist der volle Mietbetrag in Bar bei Abholung der Mietware
zu entrichten, ansonsten wird die Warenausgabe verweigert. Bei grösseren
Auftragssummen kann der Vermieter eine Vorauszahlung bereits bei Vertragsabschluss
verlangen. |
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2. Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt
sein. Sonst ist die Unterschrift des Erziehunsberechtigten oder des Beirates
(Vormund) erforderlich. Zudem kann ein Depotbetrag in der Höhe des Warenneuwertes
oder des Mietbetrags verlangt werden. |
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4. Die im Mietvertrag festgesetzte Mietzeit darf nicht überschritten
werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei nicht termingerechter
Rückgabe Regress auf den Kunden zu nehmen (Ausserdem machen wir darauf
aufmerksam, dass wir sofortige Anzeige wegen qualifizierter Aneignung der
Mietgegenstände erstatten). Der Mietwert erhöht sich dabei täglich
um die volle Tagesmiete. Eine Verlängerung der Mietzeit, nach Absprache,
ist durchaus möglich. Falls Sie den Rückgabetermin nicht einhalten
können, informieren Sie uns rechtzeitig. |
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5.
Der Mietpreis versteht sich ab unserem Lager. Auf- und Abladen
sind Sachen des Mieters. Transporte von Mietwaren, sowie deren
Montage, Bedienung und Demontage durch uns nur gegen
Aufpreis. |
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6.
Der Mieter hat das Recht, sich die Waren bei Abholung vorführen
zu lassen. Die Mietware wird durch uns bei der Rücknahme getestet
und ist für die nächste
Vermietung betriebsbereit. |
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7.
Die von uns vermieteten Geräte sind für den professionellen
Einsatz bestimmt. Sie dürfen nur von fachkundigem Personal bedient
werden. Für Personen- und Sachschäden übernehmen wir keine
Haftung. |
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8.
Die Mietware ist unversichert. Der Mieter haftet für jegliche Schäden,
welche von und an den gemieteten Geräten entstehen. Wir weisen darauf
hin, dass es die Möglichkeit gibt bei einer Versicherungsanstalt
eine Waren- oder Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Wir behalten uns alle Rechte vor, bei beschädigten, verlorenen, gestohlenen
oder verschmutzten Waren den Mieter voll haftbar zu machen. Wir lehnen
ebenfalls jegliche Verantwortung ab, falls die Mietwaren auf dem Transport
oder durch fehlerhaftes Anschliessen, resp. Bedienen Schaden nehmen. Stark
beschädigte oder verlorene Geräte werden zum Bruttoneupreis
angerechnet. Die Mietware darf nur in einem geschlossenen Fahrzeug, vor
Wasser, Feuer etc. geschützt, transportiert werden. |
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9.
Der Mieter zahlt bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 10 Tage vor dem
Miettermin 50% der Mietvertragssumme. Für jeden weiteren Tag werden
zusätzlich 5% berechnet. Sind durch die Vorbereitungen und anderwertige
Absagen höhere Kosten entstanden, wird dem Mieter der tatsächliche
Aufwand berechnet. |
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10.
Die Mitarbeiter der Firma Crazy Lite Veranstaltungstechnik
ist jederzeit Zutritt zu den Mietobjekten zu gewähren. |
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11.
Der Mieter erklärt sich durch seine Unterschrift mit den Mietbedingungen
einverstanden. Bei Streitfällen, welche in diesen Bedingungen nicht
angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das Schweizerische
Obligationenrecht (OR) Paragraphen 253 - 274. Es kommt ausschliesslich
Schweizerisches Gesetz zur Anwendung. Gerichtsstand ist Arlesheim
BL. |
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Biel-Benken
im August 2004 |